Das Verbot der Unzucht

Das Verbot des Ehebruches, des Inzestes, homosexueller Beziehungen und der Sodomie.

2 Min.

Joel Schwarz

gepostet auf 05.04.21

Dem Gebot zu heiraten und Kinder zur Welt zu bringen entspricht das Verbot der Unzucht, also das Verbot des Ehebruches, des Inzestes, homosexueller Beziehungen und der Sodomie.
 
Zum Inzest gehören geschlechtliche Beziehungen zu Eltern, Geschwistern, Kindern und auch zu entfernteren Verwandtschaftsgraden. Man sollte hier auch keine missverständliche Zärtlichkeit üben.
 
Mit einer unverheirateten Frau darf ein Mann gegen ihren Willen keine Beziehung haben. Es ist ihm ebenso verboten, eine Minderjährige zu verführen. Die Noachiten haben allerdings das Verbot des Umgangs mit einer nicht verheirateten Frau überhaupt auf sich genommen und ebenso die Verpflichtung zur Zurückhaltung bei Zärtlichkeiten wie Küssen und Umarmen.
 
Hiob wird dafür gepriesen, dass er ein unverheiratetes Mädchen nicht einmal ansah, damit, im Falle einer Heirat mit einem anderen Mann, nicht irgendeine Art von Verbindung zwischen ihnen bestehen sollte: „Ich hatte einen Bund gemacht mit meinen Augen, dass ich nicht lüstern blickte auf eine Jungfrau.“ (Hiob 31, 1).
 
Eine Frau gilt als verheiratet von dem Moment an, in dem die Partnerschaft zwischen ihnen beschlossen wird und eheliche Beziehungen aufgenommen werden. Es sollte darüber hinaus eine Art Zeremonie stattfinden, so wie man früher etwa einen Kaufpreis entrichtete oder ein Geschenk übergab.
 
Haben sich die Ehepartner zu einer Scheidung entschlossen und haben sich auf anerkannte Weise getrennt, so sind nach Ansicht der meisten Gesetzeslehrer beide, Mann und Frau, frei, sich wieder zu verheiraten.
 
Die ehelichen Beziehungen zwischen den Partnern sollen natürlich sein; der Mann soll sich seiner Frau nicht auf eine Weise geschlechtlich nähern, die ihr zuwider ist.
 
Es gibt unter den Weisen die Meinung, den Noachiten sei das Verderben von männlichem Samen, also die Onanie, verboten.
 
Ebenso sind den Frauen gleichgeschlechtliche Beziehungen verboten.
 
Der Mensch soll einen züchtigen Lebenswandel führen. Er soll seinen Körper nicht unkeusch entblößen. Im Talmud finden wir, dass auch eine verheiratete Frau ihr Haupt bedeckt hielt; im Falle einer Scheidung nahm sie dann die Kopfbedeckung ab zum Zeichen, dass sie geschieden sei.
 
Wird jemand zur Unzucht gezwungen, so soll er sich mit allen Kräften dagegen wehren; er ist allerdings nicht dazu verpflichtet, sich eher töten zu lassen als das Verbot zu übertreten, außer er befindet sich in einer Öffentlichkeit von zehn Juden oder Noachiten.
 
In das Verbot der Unzucht inbegriffen ist auch die Kopulation von Tieren verschiedener Arten, und die Kreuzung artverschiedener Bäume. Verboten ist die Kastration von Menschen und Tieren.
 
Von manchen Weisen wird neben dem bisher Gesagten auch die Leviratsehe für verpflichtend gehalten, also die Pflicht der Wiederverheiratung der Witwe eines kinderlos Verstorbenen innerhalb seiner Familie.

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