Leben oder so ähnlich

Es ist verboten zu töten – ob Mann oder Frau, Greis oder Embryo im Mutterleib.

3 Min.

Joel Schwarz

gepostet auf 17.03.21

Das Verbot der Tötung von Menschenleben
 
Es ist verboten zu töten – ob Mann oder Frau, Greis oder Embryo im Mutterleib. Auch die Tötung eines todkranken Menschen ist verboten, selbst wenn er keinerlei Lebenschance mehr hat und selbst wenn er inständig darum bittet, seinem Leben ein Ende zu setzen. Daher sind auch Organtransplantationen, die eine Beeinträchtigung der Lebenserwartung des Organspenders erwarten lassen, verboten.
 
Auch hat der Mensch kein Recht, an sich selbst Hand anzulegen und sich das Leben zu nehmen oder es auch nur grundlos in Gefahr zu bringen. Der Mensch hat vielmehr sein Leben zu bewahren, für seine Existenz Sorge zu tragen und sich um seine Gesundheit zu bemühen.
 
Die Todesstrafe für Verbrecher und Gesetzesübertreter darf ausschließlich nach gerichtlicher Anordnung vollzogen werden.
 
Wenn ein Mensch verfolgt wird und er sich schützen kann, ohne das Leben seines Verfolgers anzutasten, so ist ihm das Töten verboten. Kann sich aber der Verfolgte nicht durch Flucht oder irgendwie sonst vor der Bedrohung retten, so ist es ihm erlaubt, seinem Verfolger zuvorzukommen und sein eigenes Leben dadurch zu bewahren, dass er ihn tötet – „Steh auf, den zu töten, der kommt, um dich zu töten“.
 
Entsprechend rettet man auch eine schwangere Frau bei lebensgefährlichen Komplikationen durch die Tötung des Fötus.
 
Das Töten des Feindes in einem Krieg, der zur Selbstverteidigung geführt wird, ist im Sinne der Notwehr zulässig, wie oben erklärt wurde. Ein Angriffskrieg jedoch darf nicht geführt werden, außer es geht um die Rettung des Lebens anderer Menschen, die in Gefahr sind.
 
Wird jemand unter Todesandrohung gezwungen, einen anderen zu töten, ist ein Mord dennoch nicht erlaubt, auch wenn es das eigene Leben kostet; für den Fall jedoch, dass durch die Auslieferung einer Geisel das Leben vieler gerettet werden kann, mag dies statthaft sein; dies ist allerdings eine Bestimmung, die nur unter Noachiten, nicht aber unter Israel gilt.
 
Es ist verboten, Menschen zu schlagen; im Rahmen der Erziehung durch Eltern und Lehrer mag es Grenzfälle geben, wo dies erlaubt ist. Das Verbot des Schlagens ist allerdings strenger ausgelegt in der auf Israel bezogenen Weisung als bezüglich der Noachiten.
 

 

Das Verbot der Gotteslästerung
 
Es ist verboten, Gott zu verfluchen, und ebenso, geringschätzig über Gott zu reden.
 
Positiv beinhaltet dies, die Weisung Gottes zu ehren und die Schriften zu achten, in denen diese Weisung niedergelegt ist.
 
Es ist dem Menschen verboten, eine neue Religion einzuführen, zumal wenn er sich darauf beruft, sie von Gott empfangen zu haben; dies ist als falsche Prophetie zu betrachten und steht unter strengstem Verbot.
 
Jedem Menschen ist aufgetragen, die ihm geltenden Gebote zu studieren, also die sieben noachitischen Weisungen, alle damit zusammenhängenden Einzelheiten und die weiteren Pflichten, die allen Menschen obliegen. Demgegenüber gibt es ein Verbot, diejenigen Teile der Tora zu studieren, die ausschließlich Israel gelten.
 

 

Das Verbot des Diebstahls
 
Niemand darf seinem Mitmenschen irgendetwas stehlen, sei es auch nur von geringem Wert.
 
Es ist ein Gebot, dem Arbeiter seinen Lohn nicht vorzuenthalten. Umgekehrt ist es nicht erlaubt, ohne Zustimmung des Arbeitgebers von dem zu genießen, womit man sich von Berufs wegen beschäftigt – außer das Religionsgesetz oder der Arbeitsvertrag gestatten dies.
 
Es ist verboten, etwas zu stehlen, auch wenn es in der Absicht geschieht, es wieder zurückzugeben.
 
Man darf nicht Zoll oder Steuern hinterziehen. Der Besitz oder die körperliche Unversehrtheit anderer darf nicht geschädigt werden. Der Betrug bei Geschäften ist verboten; wer eine Sache veruntreut, muss für den Schaden aufkommen und muss, wenn die Landesgesetze dies vorsehen, das Verlorene, Gestohlene oder Geraubte ersetzen.
 
Kriegsbeute aus einem rechtmäßig geführten Krieg gehört den Eroberern, wird nicht als Raub betrachtet und muss nicht zurückgegeben werden.
 
Es ist dem Menschen verboten, das Geld seines Nächsten zu begehren, also darüber nachzudenken, wie er auf irgendwelchen Wegen an das herankommen könnte, was dem andern gehört.
 
Das oben genannte Verbot des Studiums der Tora, die ausschließlich Israel gehört, kann auch als Bestandteil des Diebstahlsverbotes verstanden werden.

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