Ki Teze – Psalm 32

Wer bestimmte Mitzwot der Tora übertreten hat, muss damit rechnen, dass ein jüdisches Gericht ihn zur Geißelstrafe verurteilt. Im Wochenabschnitt Ki Teze steht dieses Gebot ...

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Prof. Dr. Yizhak Ahren

gepostet auf 17.03.21

 Ki Teze – Psalm 32

Strafe und Sündenbekenntnis

 

 

Wer bestimmte Mitzwot der Tora übertreten hat, muss damit rechnen, dass ein jüdisches Gericht ihn zur Geißelstrafe verurteilt. Im Wochenabschnitt Ki Teze steht dieses Gebot: „Es sei aber, wenn der Schuldige schlagstraffällig ist, so hat ihn der Richter niederlegen und vor seinem Angesicht schlagen zu lassen, seiner Verschuldung entsprechend in bestimmter Zahl“ (Dewarim 25, 2).
 
Wie der Autor von Sefer HaChinuch ausführt, ist ein Grundgedanke dieser Mitzwa (Nr.  594), dass der Ewige die Frevler züchtigen wollte, damit sie zu ihm zurückkehren und Sühne erlangen. Die Wichtigkeit der Umkehr (hebr.: Teschuwa) kann man nicht oft genug unterstreichen. Maimonides stellt in seinem Kodex (Hilchot Teschuwa 1,1) fest: „Ebenso bringt diejenigen, die vom Gericht zum Tode oder zur Geißelstrafe verurteilt worden sind, ihr Tod oder ihre Züchtigung keine Sühne, wenn sie nicht Teschuwa tun und ihre Sünde bekennen.“
 
Ki Teze hat man Psalm 32 zugeordnet, in dem von der Haltung zu begangenen Sünden die Rede ist. Über diejenigen, denen ihre Übertretungen verziehen worden sind, sagt der Psalmist: „Heil, wem die Missetat vergeben, zugedeckt die Sünde ist. Heil dem Menschen, dem der Ewige keine Schuld anrechnet, und in dessen Gemüt kein Trug ist“ (Verse 1 und 2). Raschi erklärt hierzu, dass Sünden nur dann getilgt werden, wenn man nicht im Sinn hat sie zu wiederholen – Reue ohne Besserungsabsicht  ist Trug, keine Teschuwa.
 
Aus eigener Erfahrung berichtet der Psalmist, dass die Verweigerung von Teschuwa Leid anwachsen ließ: „Denn als ich mich schweigend verhielt, schwanden meine Gebeine, indem ich zu schreien hatte den ganzen Tag. Denn tags und nachts lag schwer auf mir Deine Hand, war mein Lebenssaft in Sommerglutendürre  umgewandelt“ (Verse 3 und 4). Eine Wendung zum Guten brachte erst das vor Gott abgelegte Sündenbekenntnis: „Wie aber mein Vergehen ich Dir bekannte, meine Sünde nicht verhehlte, wie ich nur sagte: ich will über meine Verbrechen Gott bekennen, da hattest Du schon das Sündhafte meines Vergehens fortgehoben“ (Vers 5).

 

 

Der Autor ist Psychologe und hat an der Universität Köln gelehrt.

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