„Re´e“ auf einen Blick

Inhaltsangabe - Abschnitt für Abschnitt + Erläuterungen zur Haftarah und Psalm 97 - Freude der Gottesdiener

4 Min.

ORD Redaktion

gepostet auf 06.04.21

 Inhaltsangabe – Abschnitt für Abschnitt

1. Abschnitt (11:26 – 12:10)
 
„Re´e anochi noten lifneichem hajom brachah u’klalah“ – Seht, ich lege euch heute Segen und Fluch vor.“
 
Mosche fährt mit der Aufzählung der Mizwot fort und erläutert, dass Gott Segen geben wird, wenn das Volk die Mizwot hält, andernfalls es aber verfluchen wird. Götzen, Altäre usw. der fremden Nation in Erez Israel sollen zerstört werden.
 
2. Abschnitt (12:11 – 12:28)
 
Ein besonderer Platz wird bestimmt, an dem alle Opfer dargebracht werden sollen. Nirgendwo sonst ist es erlaubt, Opfer darzubringen – nur im Mikdasch. Das Blut von Tieren – ob Opfertier oder nicht – darf nicht konsumiert werden.
 
Es ist verboten, Getreide, Wein oder Olivenöl, welches zum Ma’asser Scheni gehört, außerhalb Jeruschalajims (Jerusalems) zu essen. Ebenso darf dort kein erstgeborenes Opfertier verspeist werden.
 
Erstlingsfrüchte dürfen erst gegessen werden, wenn sie vor den Altar gelegt wurden.
 
3. Abschnitt (12:29 – 13:19)
 
Wenn das Volk dem Götzendienst der Nationen, die das Land bewohnen, folgt, wird Gott es bestrafen. Nichts darf der Torah oder den Mizwot hinzugefügt oder weggelassen werden.
 
Wenn aus dem Volk ein Weissager hervorgeht, selbst wenn er Wunder und Zeichen vollbringt, um seine Worte zu beweisen, der im Namen des Götzendienstes prophezeit, ist es verboten, ihn zu beachten. Dies ist ein Test von Gott und der falsche Prophet soll getötet werden.
 
4. Abschnitt (14:1 – 14:21)
 
Es ist verboten, sich Einschnitte in die Haut zu machen oder sich Haare auszureißen – selbst aus Trauer. Denn das Volk ist von IHM erwählt worden.
Es werden zehn koschere (drei domestizierte und sieben wilde) Säugetiere aufgeführt und die Merkmale eines koscheren Tieres (gespaltene Hufe und Wiederkäuer) beschrieben. Es folgen vier Beispiele für Tiere, deren Genuss verboten ist.
 
Fische mit Schuppen und Flossen sowie koschere Vögel sind erlaubt (es werden hier 21 Typen aufgezählt, welche nicht erlaubt sind).
Bestimmte Insekten sind ebenfalls verboten. Außerdem ist es insbesondere verboten, Fleisch von gerissenen Tieren zu verzehren („N’veila“).
 
5. Abschnitt (14:22 – 14:29)
 
Ein Zehntel von dem, was nach Abgabe (Trumah) eines zweiprozentigen Anteiles an den Kohen von einer Ernte übrig bleibt, wird als Ma’asser an einen Lewi abgegeben. Zehn Prozent von dem, was darüber hinaus übrigbleibt, wird als Ma’asser Scheni abgesondert. Es verbleibt im Besitz des ursprünglichen Eigentümers und darf nur im Status ritueller Reinheit in Jeruschalajim (Jerusalem) verzehrt werden.
 
6. Abschnitt (15:1 – 15:18)
 
Wenn das Schmitta-Jahr vorbei ist, soll eine persönliche Anleihe nicht mehr zurückgefordert werden.
 
Diese Regel hat nur Gültigkeit, wenn beide Parteien Juden sind. Kredite von Nichtjuden müssen dagegen bezahlt werden. Wenn man Armut sieht, ist es eine große Mizwah, eine Spende zu geben und seinem Bruder / Nächsten zu helfen.
 
Ist ein Jude vertraglich verpflichtet, einem anderen Juden zu dienen, soll er nicht mehr als sechs Jahre für diesen arbeiten und im siebten frei sein. Auch soll man diesen dann nicht mit leeren Händen entlassen, denn Knechte waren wir in Mizrajim.
 
7. Abschnitt (15:19 – 16:17) / Maftir (16:13 – 16:17)
 
Die männlichen Erstgeborenen einer Kuh, einer Ziege oder eines Schafes sind heilig, man darf keinerlei Nutzen aus ihnen ziehen. Uns ihr Blut zu essen, ist verboten.
 
Beachte den Frühlingsmonat und bring das Pessach-Opfer dar. Alles Gesäuerte (Chamez) ist ab dem Nachmittag von Erew Pessach an verboten – sieben Tage lang, denn in Eile bist du aus Ägypten ausgezogen.
 
Sieben Tage lang soll kein Sauerteig bei dir gesehen werden. Das Pessach-Opfer soll am Abend, wenn die Sonne untergeht, geschlachtet werden, denn dies ist die Zeit, an der du aus Ägypten ausgezogen bist. Und am siebten Tag sollst du das Schlussfest (hebr. „Azeret“) begehen und keine Arbeit verrichten.
 
Sieben Wochen sollst du zählen und dann das Wochenfest („hebr. „Chag Schawu’ot“) mit einer freiwilligen Spende feiern. All deine Kinder, Mägde und Knechte, die Witwen und Fremden in deinen Toren sollen mit dir feiern. Und denke daran, das auch du in Ägypten ein Knecht warst. Darum hüte und führe diese Gesetze aus!
 
Haftarah: Jeschajahu 54:11 – 55:5
 
Jeruschalajim (Jerusalem) wird (zu den Zeiten des Maschiachs) wieder aufgebaut – aus Rubinen, Saphiren und anderen Edelsteinen. Alle Kinder werden Gott folgen und es wird ewiger Frieden herrschen. Denen, die Seinen Geboten folgen wird nichts geschehen und Er wird mit ihnen einen ewigen Bund schließen.
 
Psalm 97 – Freude der Gottesdiener
 
Sowohl in Re´e als auch im Psalm 97 wird eine bestimmte seelische Verfassung angesprochen: Man soll sich freuen, und zwar vor Gott. Aus diesen Passagen ergibt sich, dass die Freude (hebr.: Simcha) im jüdisch-religiösen Leben eine wichtige Rolle spielt.
 
Im Zusammenhang mit Vorschriften zur Darbringung diverser Opfer im Heiligtum heißt es: „
Und freuet euch vor dem Ewigen, eurem Gott, ihr und eure Söhne und eure Töchter und eure Knechte und eure Mägde und der Levi, der in euren Toren; denn er hat keinen Anteil und keinen Besitz unter euch“ (Dewarim 12, 12. Siehe auch Dewarim 12, 7; Dewarim 12, 18 und Dewarim 14, 26).
 
Im Abschnitt über das Wochenfest lesen wir: 
„Und freue dich vor dem Ewigen, deinem Gotte, du und dein Sohn und deine Tochter und dein Knecht und deine Magd und der Levi, der in deinen Toren, und der Fremdling und die Waise und die Witwe, die in deiner Mitte, an dem Orte, den erwählen wird der Ewige, dein Gott, daselbst seinen Namen thronen zu lassen“ (Dewarim 16, 11; siehe auch Dewarim 16, 14 und 15). Simcha ist also an den Wallfahrtsfesten geboten.
Psalm 97 spricht vom Königreich Gottes, das kommen wird: „Hat Gott seine Herrschaft angetreten, dann jubelt die Erde, frohlocken die vielen Eilande“ (Vers 1).
 
Die allgemeine Anerkennung von Gottes Königtum ist eine frohe Botschaft für die jüdischen Gottesdiener: „Es hört und freut sich Zion, und es jubeln die Töchter Jehudas, wegen deiner Gerichte, Ewiger“ (Vers 8). In der tristen Gegenwart gilt: „Licht ist ausgesät dem Gerechten und den Herzensgeraden Freude. Freuet euch, Gerechte, in dem Ewigen und danket seinem heiligen Namen“ (Verse 11 und 12. Vgl. Psalm 32, 11).
 
Unser Gottesdienst (im weiteren Sinne) sollte mit Simcha ausgeführt werden. Psalm 100, 2 lautet: 
„Dient dem Ewigen mit Freude, erscheint vor ihm mit Jubelgesang“. Das Fehlen der Simcha gilt als eine schwere Sünde: „Und sie sollen sein an dir zum Zeichen und Beweise, und an deinem Samen bis in die Ewigkeit. Dafür dass du nicht gedient hast dem Ewigen, deinem Gotte, mit Freude und Herzenslust bei Überfluss an allem“ (Dewarim 28, 46 und 47).
 
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