Die Alija, ein Gebot?
Im Kommentar "Pitche Tschuwa" finden wir die verbindliche halachische Regelung wonach heutzutage das Gebot zur Einwanderung nach Israel voll inkraft ist...
DAS GEBOT DER EINWANDERUNG NACH ISRAEL
Im Kommentar "Pitche Tschuwa" finden wir die verbindliche halachische [religionsgesetzliche] Regelung von allen älteren und neueren Dezisoren [Rabbiner von unumstrittener halachischer Autorität], wonach heutzutage das Gebot zur Einwanderung nach dem Lande Israel voll inkraft ist1, basierend auf der Grundlagenentscheidung des Rabbi Moscheh ben Nachman ["Nachmanides"]2.
1. "Daraus folgt, daß sich alle Zeitperioden im Hinblick auf die Erfüllung dieses Gebotes gleichen. Und so steht es bei allen früheren und neueren Dezisoren"; Schulchan Aruch, Abt. "Ewen HaEser", §75, Pitche Tschuwa Nr. 6
2. Anmerkungen zum "Buch der Gebote" des Maimonides, positives Gebot Nr. 4
Dem entgegnen manche Leute mit dem Argument der "Gefahr der Reisewege", wie sie im Tossafot3 erwähnt wird. Der Gaon Rabbi Elijahu Klatzkin schrieb ein kleines Gesetzeswerk4, worin er sich über diese Behauptung wunderte, ja sie sogar für ein bisschen komisch hielt, denn viele Menschen begeben sich zu Handelszwecken auf weitaus gefährlichere Reisen.
3. Ketubot 110b, "Hu.."; siehe auch Mordechai ebda.; S.A. E.H. §75, Hal. 5
4. "Dewar Halacha" §38, S.27a
Dann gibt es diejenigen, die behaupten, das Gebot zur Einwanderung gelte nicht, wenn im Lande Israel kein Brotverdienst möglich ist5. Dazu schrieb er, dass die Lage zu seiner Zeit nicht als "Brotverdienst im Ausland möglich und im Lande Israel unmöglich" anzusehen sei. Im Gegenteil: Im Lande Israel gebe es "koscheren" Brotverdienst durch Landarbeit, gegenüber dem Ausland, wo er häufig in Spekulantentum und Judenverfolgungen ende.
5. P.T. ebda. im Namen von "Trumat HaDeschen" und TSchBZ
Andere wiederum opponieren gegen die Einwanderung nach Israel wegen der Gefahr der Entfernung von der Religion. Dem stehen jedoch die Talmudstellen und die Dezisoren gegenüber, die bestimmen, dass man im Lande Israel wohnen muss, selbst wenn der Ort mehrheitlich von Nichtjuden bevölkert wird6, trotz der daraus resultierenden negativen erzieherischen Einflüsse. Zwar behaupten einige, dass der Einfluss von Ketzern in dieser Hinsicht schlimmer sei als der von Nichtjuden und zu größerem Schaden führen würde. Doch dazu entschied der Gaon Rabbi Elijahu Klatzkin, dass die Halacha in dieser Hinsicht keinen Unterschied zwischen Nichtjuden und abtrünnigen Juden mache.
6. Ketubot 110b; S.A. E.H. §75, Hal. 3
Im Traktat Eruwin, Abschnitt "Hadar", wird ein Gesetz aufgeführt, wonach man einen gemeinsamen Hof [zum Erlauben des Hin- und Hertragens von Gegenständen am Schabbat] nicht mit einem sadduzäischen Mitbewohner einrichten kann, und daher werden dort einige Ratschläge gegeben, wie man sich in diesem Fall am besten verhält7. Allerdings wird mit keinem Wort verlangt, dass man nicht mit ihm zusammen wohnen dürfe und sich einen orthodoxen Umkreis suchen müsse.
7. Eruwin 61b; Schulchan Aruch, Abt. "Orach Chajim" §385
Er fügte hinzu, dass das Thema der "Vermeidung von Gebotserfüllung aufgrund drohender spiritueller Schädigungen" im Traktat Brachot behandelt werde. Dort wird von König Chiskijahu erzählt, der das Gebot der Fortpflanzung nicht erfüllen wollte, weil er dank seiner prophetischen Gabe seine zukünftigen, nicht besonders wohlgeratenen Söhne sah. Da sagte ihm der Prophet Jeschajahu: Du hast zu tun, was G~tt dir befiehlt!"8 – er hatte schließlich keine Bescheinigung, klüger als der liebe G~tt zu sein4.
8. Brachot 10a
Und wirklich, als die Masse der nordafrikanischen Juden und des Jemen nach Israel einwanderten, verloren viele von ihnen ihre Religiosität. Daher ging Rabbiner Schlomo Salman Schragai, damaliger Leiter der Einwanderungsabteilung der Jewish Agency, zu Rabbiner Zwi Pessach Frank sel., dem damaligen Oberrabbiner von Jerusalem, um ihn zu fragen, ob es einen Sinn habe, bzw. überhaupt erlaubt sei, unter diesen Gegebenheiten weiterzumachen. Er erhielt zur Antwort, dass er verpflichtet sei, sie herzubringen – und natürlich gleichzeitig sich zu bemühen, so gut er kann, die religiösen Angelegenheiten in Ordnung zu bringen; er könne ihn aber nicht wegen seiner Befürchtungen vom Gebote G~ttes befreien9.
9. "Wenn die 'Herrin' [das Land Israel] Schläge erhält – erst recht die 'Magd' [Ausland], wo die Gotteslästerer häufig sind, geh heraus und schau es dir an; auch hat der Zweifel [vielleicht nehmen sie in Israel Schaden] keinen Vorzug vor der Sicherheit [im Ausland ist die Lage auf jeden Fall übler] – womit haben wir also einen Nutzen und Verdienst in unreinem Lande?!", Gebetbuch "Bet Jakov", "Sulam Bet El", Buchst. Waw, Seite13b / Rabbiner Jakov Emden. Und im Ausland können wir über 100%ige Einhaltung der Tora so sicher sein?!9
Als der Rabbi von Bels nach Israel einwanderte, kam er zu Rabbi Natan10 und sagte zu ihm: Ihr und wir waren unterschiedlicher Ansicht über die Art und Weise, wie die Kinder Israels ins Land zu bringen seien. Wir sagten, wir müssten die Menschen zuerst in ihrem Judentum bestärken, erst dann seien sie zur Einwanderung und dem Aufbau des Landes in Heiligkeit reif. Ihr sagtet, dass jeder so schnell wie irgend möglich ohne Vorbedingungen ins Land gebracht werden müsse. Nach dem Holocaust wurde uns klar, dass wir uns geirrt hatten, und wir bedauern dies sehr.
10. Der Gaon Rabbiner Natan Ra'anan Kuk sel., Schwiegersohn von Rabbiner Awraham Jizchak Hakohen Kuk.
Ausschnitt aus "Alija Basman Haseh" aus dem Buch "Sichot HaRav Zwi Jehuda / Bereschit", S.276. Übersetzung: R. Plaut Chefredakteur von KimiZion.
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