So schön, wie die Tora erlaubt
Kosmetische Eingriffe sind zulässig, wenn das eigene Aussehen einen Menschen psychisch belastet.
Kosmetische Eingriffe sind zulässig, wenn das eigene Aussehen einen Menschen psychisch belastet.
Ein Baby, das in Israel geboren wurde, hat die Rabbiner vor einiger Zeit vor ein moralisches Dilemma gestellt: Das Baby kam mit drei Armen zur Welt, und alle drei Arme funktionierten vollkommen. Darf man also aus halachischer Sicht den dritten Arm amputieren?
Ich glaube schon, denn dieser Eingriff kann als »Refu’a«, also als Genesung, betrachtet werden. Auch die berühmte halachische Jerusalemer Autorität, Rabbiner Mosche Sternbuch, stimmt dieser Ansicht zu. Das Kind würde durch diese »kosmetische« Operation sowohl im psychischen als auch im sozialen Sinn profitieren. Denn obwohl drei Arme etwa bei einer Arbeit im Büro ideal wären, würde dieses Kind vermutlich von klein auf ausgelacht und gequält werden.
Darf man also einen ganzen, gesunden Körperteil opfern, um einem neugeborenen Menschen ein besseres Leben zu ermöglichen? Übertritt man dabei keine moralische Norm? Darf man sich für eine kosmetische Operation selbst verletzen? Lassen Sie uns diese Dilemmata mit einer älteren Frage vergleichen.
Eine hässliche Nase kann für die Betroffenen ausgesprochen störend sein.
SEGELOHREN
Körperliche Unvollkommenheiten spielen für viele Menschen eine äußerst wichtige Rolle. Aus Meinungsumfragen weiß man, dass sich ein Patient, der einen kosmetisch-chirurgischen Eingriff vornehmen lässt, vor allem körperliche Unauffälligkeit wünscht. Viele solcher Patienten haben das Gefühl, dass sie wegen einer hässlichen Nase oder wegen Segelohren auffallen.
Einem plastischen Chirurgen geht es zumeist nicht um das äußerliche Schönheitsergebnis, sondern um die Gesundheit seines Patienten. Ein kosmetischer Chirurg dagegen richtet sich in seiner Entscheidung, wie er operieren soll, nach dem Entschluss, den der Patient über einen Teil seines Körpers gefällt hat. Hierbei kommt die Körperpsychologie ins Spiel.
Jeder Mensch hat ein Selbstkonzept, eine subjektive Selbstwahrnehmung: Gefühle, Meinungen und Erfahrungen, die man über, mit und von sich selbst hat. Das ist kein statisches Bild. Es kann sich, als Folge des eigenen Verhaltens, des Nachdenkens oder aufgrund Reaktionen anderer, erheblich verändern. Jeder Mensch hat ein Verhältnis zum eigenen Körper, eine Meinung und ein Urteil darüber. Auch das ist Teil des Selbstkonzepts. Es umfasst eine Anzahl von Beurteilungen der eigenen Person und des eigenen Körpers. Die Körperidee ist meistens eine Bündelung subjektiver und wertschätzender Beurteilungen wie »hässlich«, »schön«, »attraktiv«, »kräftig« oder auch »ungesund«.
In jeder Kultur und zu jeder Zeit kann man von einem bevorzugten Aussehen sprechen. Dabei bestehen auch Unterschiede zwischen den Geschlechtern: Frauen sind sich im Allgemeinen der Bedeutung, die sie dem Aussehen verschiedener Körperteile beimessen, viel bewusster.
SELBSTKONZEPT
Bei Frauen spielt die Körperidee im Selbstkonzept eine zentrale Rolle. Männer kostet es dagegen durchweg viel Mühe, die Bedeutung ihres Körpers mit sich selbst zu klären. Oft spielt der Körper bei Männern eine eher nebensächliche Rolle. Dieser Unterschied zwischen Männern und Frauen ist bereits im Talmud, im Midrasch und in Responsen bestens bekannt.
Doch weshalb möchte der eine Mensch unbedingt und der andere auf gar keinen Fall, dass sein Äußerliches verändert wird? Beim Patienten oder bei der Patientin, der oder die sich bei einem kosmetischen Chirurgen anmeldet, überwiegt meist das unglückliche Bewusstsein, dass der Körper von dem, was man gerne sein möchte, oder von dem, was die Umgebung von einem erwartet, abweicht.
Sie fühlen sich in ihrem Körper unwohl, sind unglücklich, ihr Aussehen ist ihnen sogar zuwider. Wie steht nun das Judentum zur Verschönerung des Äußeren durch chirurgische Eingriffe?
Zur gedanklichen Standortbestimmung müssen wir zwischen plastischer und kosmetischer Chirurgie unterscheiden. Bei plastischer Chirurgie werden Gewebefehler oder Gewebeverletzungen behoben, sowohl zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands als auch zum Zweck der richtigen Funktion. Kosmetische Chirurgie dagegen ist die Veränderung bestehender anatomischer Gegebenheiten, die wohl innerhalb der normalen vielfältigen Variationen liegen, die aber von der Person als unangenehm empfunden werden.
VOLLNARKOSE
Unter Umständen wird nicht nur plastische, sondern auch kosmetische Chirurgie von der Halacha erlaubt. Hierbei spielen die folgenden Überlegungen eine Rolle. Erstens ist es verboten, den Körper unnötig zu schädigen. Die Frage stellt sich: Ist der chirurgische Eingriff von so großer Bedeutung, dass er die Unversehrtheit der körperlichen Integrität rechtfertigt?
Zweitens birgt jede Operation ein bestimmtes Risiko für das Leben in sich, auf jeden Fall bei einer Vollnarkose. Darf man sich also selbst einer solchen Gefahr aussetzen, wenn es »nur« um kosmetische Zwecke geht?
Rabbiner Menashe Klein macht einen Unterschied zwischen kosmetischer Chirurgie, die dazu dient, den Körper zu verschönern oder dem Alterungsvorgang zumindest optisch entgegenzuwirken, und plastischer Chirurgie, die dazu dient, Körperfehler, ob angeboren oder später entstanden, zu beseitigen.
Im Talmud werden mehr als 140 körperliche Gebrechen aufgezählt, die es einem Priester (Kohen) nicht erlauben, am Tempeldienst teilzunehmen. Rabbiner Klein zieht die Schlussfolgerung, dass kosmetische Chirurgie erlaubt werden muss, um psychische Not, sei sie nun größer oder kleiner, zu erleichtern. Rabbiner Ya’akov Brejsch meint, dass ein körperlicher Eingriff, der bei jeder chirurgischen Handlung unvermeidlich ist, nicht nur bei medizinischer Anweisung erlaubt ist, sondern auch, um Schmerzen zu lindern.
Im jüdischen Gesetzeskodex Schulchan Aruch steht, dass ein Sohn seinen Vater nicht verletzen darf, auch nicht aus medizinischen Gründen. Er darf also keinen Splitter entfernen, einen Aderlass vornehmen oder Körperteile amputieren.
SCHMERZ
Doch Rabbiner Mosche Isserles (1520–1577) fügt dieser Aussage die Bemerkung hinzu, dass, wenn der Vater Schmerzen hat und kein Arzt in der Gegend ist, der Sohn einen Aderlass vornehmen oder ein Körperteil amputieren darf, um Schmerz zu beenden. Die Linderung des Schmerzes würde dann unter das Genesungsgebot fallen, sodass keine Verletzung des Verbots der Verwundung vorliegt.
Die Tosafot (1250) erweitern den Begriff »Schmerz« um psychische Not. Wenn ein bestimmter Geisteszustand jemanden davon abhält, sich unter Menschen zu begeben, wird dieser Zustand als Schmerz bezeichnet und das Verbot der »Verwundung« aufgehoben. Deshalb urteilten sowohl Rabbiner Brejsch als auch Rabbiner Klein, dass die Vermeidung normaler sozialer Kontakte als Folge eines körperlichen Gebrechens genügen würde, um kosmetische Chirurgie zu rechtfertigen.
Laut dem ehemaligen Oberrabbiner Englands, Sir Immanuel Jakobovits, sollte kosmetische Chirurgie gestattet sein, wenn jemand wegen seines Aussehens Probleme bei der Arbeitssuche oder bei der Suche nach einem Ehepartner hat. Denn diese Qualen sind nicht weniger schmerzhaft als ernsthafte soziale Benachteiligungen infolge körperlicher Abweichungen.
MODEERSCHEINUNG
Es soll aber an dieser Stelle deutlich gesagt werden, dass das Judentum kosmetische Chirurgie als luxuriöse Modeerscheinung nicht schätzt. Obwohl das Risiko, während einer Operation als Folge einer Narkose zu sterben, heutzutage immer geringer wird, war dieses früher ein wichtiger Grund, zu überlegen: Ist es erlaubt, das eigene Leben in Gefahr zu bringen, um psychischen Schmerz zu lindern?
Laut Rabbiner Brejsch ist jedoch sogar eine Amputation erlaubt, um Schmerz zu verringern. Die Folgerung der meisten Gelehrten lautet, dass man Risiken eingehen darf, die in der Gesellschaft im Allgemeinen als angemessen akzeptiert werden. Heutzutage fällt meiner Meinung nach auch das Risiko eines kosmetisch-chirurgischen Eingriffs in diese halachische Kategorie.
Interessant ist hierbei die Sichtweise von Nachmanides zu jedwedem medizinischen Eingriff: »Genesen ist nichts außer Gefahr: Was den einen heilt, tötet den anderen« – womit dieser Rabbiner und Arzt aus dem Mittelalter sagen wollte, dass jede Genesung immer Risiken mit sich bringt.
Jede Therapie beinhaltet eine bestimmte Gefahr, aber laut Halacha braucht man sich über das Risiko nicht allzu viele Sorgen zu machen, weil es bereits im Gesamtplan einer therapeutischen Behandlung inbegriffen ist. Kosmetische Chirurgie ist also erlaubt, wenn sie ernsthaftes psychisches Leid lindern kann.
Der Autor ist Dajan beim Europäischen Beit Din, Oberrabbiner der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf und Mitglied der Orthodoxen Rabbinerkonferenz Deutschland (ORD). Dieser Artikel erschien in der Jüdischen Allgemeinen.
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